Der Zuschuss gilt diesmal schon ab 30 % Umsatzausfall, die Berechnung erfolgt linear. Wesentliche Erweiterungen wurden im Katalog aufgenommen. Für Betriebe mit Vorjahresumsätzen unter EUR 120.000 besteht die Möglichkeit einer Pauschalierung und Gründer können mit einer Planungsrechnung arbeiten. Als Betrachtungszeitraum gilt 15.9.2020 bis 30.6.2021 – ab sofort besteht wesentlich mehr Planungssicherheit!

Der Zuschuss gilt diesmal schon ab 30 % Umsatzausfall, die Berechnung erfolgt linear. Wesentliche Erweiterungen wurden im Katalog aufgenommen. Für Betriebe mit Vorjahresumsätzen unter € 120.000 besteht die Möglichkeit einer Pauschalierung und Gründer können mit einer Planungsrechnung arbeiten. Als Betrachtungszeitraum gilt 15.9.2020 bis 30.6.2021 – ab sofort besteht wesentlich mehr Planungssicherheit!

Unsere Chefin, Christiane Holzinger, hat in ihrer Funktion als Bundesvorsitzende der Jungen Wirtschaft Vorschläge vorgebracht, kommentiert und sich intensiv im Finanzministerium eingebracht und das Ergebnis kann sich sehen lassen.

Starten wir gleich mit den Neuerungen auf einen Blick:

Was wird gefördert?

Gefördert werden die laufenden Fixkosten aus einer operativen inländischen Tätigkeit, die bei einem Covid-19-bedingten Umsatzausfall von mindestens 30 % angefallen sind. Es können Zuschüsse für bis 10 Monate im Zeitraum 16.9.2020 bis 30.6.2021 gewährt werden.

Basis für die Berechnung der Ersatzrate des Bundes in Phase II ist der Umsatzrückgang (ab einem Umsatzrückgang von 30 %). D. h., dass bei 85 % Umsatzausfall 85 % der Fixkosten ersetzt werden. Bei einem Jahresumsatz unter 120.000 Euro im letzten Steuerjahr können wahlweise pauschal 40 % des Umsatzausfalls als Fixkosten angesetzt werden.

Von wann bis wann kann beantragt werden?

Die Beantragung kann für einen oder zwei geblockte Zeiträume erfolgen. Die Antragstellung für Phase 2 ist ab 23.11.2020 und bis 31.12.2021 möglich.

Wie kommst du zum Fixkostenzuschuss?

Wie in Phase I schon, erfolgt die Beantragung über FinanzOnline. Die Höhe der Umsatzausfälle und Fixkosten ist durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter zu bestätigen, wenn die Höhe des Zuschusses mehr als 36.000 Euro beträgt. Wir nehmen die Beantragung gerne auch für Sie und Ihr Unternehmen vor, ein Betrag von 1.000 Euro darf in diesem Fall für Steuerberatungskosten geltend gemacht werden.

Was gilt für den Fixkostenzuschuss II grundsätzlich?

Sobald die Richtlinie des Finanzministeriums zum Fixkostenzuschuss II veröffentlicht ist, stellen wir diese hier gerne zur Verfügung.

Weiter Infos zur Beantragung, Berechnung und Auszahlung des Fixkostenzuschusses II findet ihr hier:

Corona-Beihilfe_Fixkostenzuschuss-IIHerunterladen

Bei Fragen sind wir gerne für euch da!

Bleibt gesund,

beste Grüße euer Start-up Stars Team

Lebe deinen unternehmerischen Traum. Alles andere übernehmen wir.

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