Die Tourismus- und Freizeitwirtschaft spielen in der österreichischen Volkswirtschaft eine wichtige Rolle. Das hat auch unsere Regierung erkannt und fördert den Tourismus auf vielfältige Weise. Da viele Investitionen der touristischen Unternehmen einen hohen...

Die Tourismus- und Freizeitwirtschaft spielen in der österreichischen Volkswirtschaft eine wichtige Rolle. Das hat auch unsere Regierung erkannt und fördert den Tourismus auf vielfältige Weise. Da viele Investitionen der touristischen Unternehmen einen hohen Kapitalbedarf fordern, gibt es auch für fast alle Investitionen in den Tourismus gute Fördermöglichkeiten.

Die Palette der förderbaren Maßnahmen reicht von der

Vor allem die Spezialbank zur Finanzierung und Förderung von Investitionen im Tourismus – die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) – bietet einen Mix aus nicht rückzahlbaren Zuschüssen, zinsfreien Krediten und Haftungen.

1. KWF-Programm: Strategie- und Organisationsentwicklung von wachstumsorientierten Unternehmen

Mit diesem KWF-Programm sollen insbesondere KMU bei herausfordernden und strategisch motivierten Unternehmenswachstumsphasen durch die Förderung von zielgerichteten Beratungsleistungen unterstützt werden.

Unternehmen aus den Bereichen Industrie, produzierendes Gewerbe, produktionsnahe Dienstleistung, Informations- und Kommunikationstechnologie oder Tourismus mit Sitz oder Betriebsstätte in Kärnten. Bei kooperativen und überbetrieblichen Projekten gibt es keine branchenmäßigen Einschränkungen.

Strategie- und Organisationsentwicklungsprozesse, welche eine gesamtheitliche Entwicklung in Richtung „zukunftsfähiges Unternehmen“ forcieren:

Nicht rückzahlbarer Zuschuss

Die Förderung beträgt maximal 50% der förderbaren Beratungskosten. Pro Unternehmen können für Strategieberatung maximal 10 und für Organisationsberatung maximal 20 Beratungstage (inkl. Vor- und Nachbereitung und Dokumentation) gewährt werden, wobei der Maximalsatz pro Beratungstag mit EUR 700,00 begrenzt ist. Bei Projekten, deren Umsetzung überbetrieblich und kooperativ erfolgt und mit denen ein Impuls für eine Gruppe von Unternehmen gesetzt wird, kann die Förderung max. 100% der förderbaren Kosten betragen.

Dieses KWF-Programm ist mit 01.09.2016 in Kraft getreten und ist bis 30.06.2021 bzw. für Regionalbeihilfen bis 31.12.2020 befristet.

2. Top – Tourismus Impuls 2014 – 2020

# Teil A: TOP-Investition

Gegenstand der Förderung sind Investitionen in materielle Vermögenswerte wie Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Anlagen und Maschinen, die einer bilanziellen Aktivierungspflicht unterliegen.

Wer wird gefördert?

Physische und juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften des Unternehmensrechts. Weiters werden Verpächter/Eigentümer gefördert (wenn Betriebsführungsvertrag mit Pächter/Betreiber besteht).

Was wird gefördert?

Förderbar sind Investitionen in materielle Vermögenswerte, die zu einer Qualitätsverbesserung (mit überwiegend baulichen Maßnahmen) führen.

Förderbar sind Investitionen in materielle Vermögenswerte, die zu einer Betriebsgrößenoptimierung oder Neuausrichtung auf neue Märkte bzw. Zielgruppen führen. Hinsichtlich Neubauten gelten zudem besondere Voraussetzungen.

Im Rahmen einer Betriebsgrößenoptimierung ist auch der Ankauf eines in unmittelbarer Nähe befindlichen Tourismusbetriebes förderbar.

Förderbar sind Investitionen zur Errichtung neuer oder zur Verbesserung bestehender Einrichtungen, die vorwiegend von ortsfremden Gästen genutzt werden (touristische Infrastruktureinrichtungen). Dazu zählen auch Einrichtungen zur Attraktivierung von Wintersportgebieten mit Ausnahme von Aufstiegshilfen.

Förderbar sind Investitionen zur Errichtung neuer bzw. Verbesserung bestehender Personalunterkünfte und sonstiger Einrichtungen für Mitarbeiter. Eine Förderung ist nur möglich, soweit nicht Wohnbauförderungsmittel des jeweiligen Bundeslandes angesprochen werden können.

Förderbar sind Investitionen zur Schaffung umwelt- und sicherheitsbezogener Einrichtungen sowie zur Einsparung von Energie und Trinkwasser. Weiters sind Investitionen zur Optimierung interner Prozesse im Sinne der ökonomischen und ökologischen Nachhaltigkeit förderbar. Förderbar sind zudem Investitionen, die den barrierefreien Zugang zur touristischen Dienstleistung ermöglichen.

Förderbar sind Investitionen im Zuge von Betriebsübernahmen bei Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben. Darunter fallen Modernisierungsarbeiten sowie bauliche Investitionen, welche innerhalb von drei Jahren nach Betriebsübernahme erfolgen und in der Bilanz des Fördernehmers aktiviert werden müssen. Der Förderungsnehmer muss den Betrieb von Familienangehörigen übernehmen und im Zuge dessen binnen drei Jahre ab Übergabe in qualitätsverbessernde Maßnahmen investieren.

Anmerkung

Es bestehen Einschränkungen für die Zielgruppen der Förderung, wie zum Beispiel:

Wie wird gefördert?

Mit Ausnahme von Neubauten kann als ergänzendes Förderungsinstrument eine Haftung gemäß der „Richtlinie der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus für die Übernahme von Haftungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft 2014 – 2020“ in Anspruch genommen werden.

# Teil B: TOP – Jungunternehmerförderung

Gegenstand der Förderung ist die Unterstützung der Gründung und Übernahme von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft durch Unterstützung von materiellen Investitionen in Kooperation mit dem Bundesland, in dem das Unternehmen gegründet bzw. übernommen wird.

Wer wird gefördert?

Physische und juristische Personen und sonstige Gesellschaften des Unternehmensrechts.

Was wird gefördert?

Als förderbare Kosten gelten materielle Kosten (bauliche Maßnahmen, Einrichtung, Erwerb eines Unternehmens, Ablösen im Zuge von Betriebsübernahmen), die im Zusammenhang mit der Gründung bzw. Übernahme des Unternehmens stehen, wie

Wie wird gefördert?

Unter- und Obergrenzen

# Teil C: TOP – Innovationsförderung

Förderungsgegenstand ist die Konzeption, Entwicklung und Umsetzung kreativer und buchungsrelevanter innovativer Angebote durch KMUs der Tourismus- und Freizeitwirtschaft (innovative Einzelprojekte) und durch überbetriebliche Kooperationen entlang der touristischen Wertschöpfungskette in einer Tourismusdestination (innovative Kooperationsprojekte).

Wer wird gefördert?

Förderungswerber können natürliche oder juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften des Unternehmensrechts sein, die

Förderungswerber können auch physische oder juristische Personen, sowie sonstige Gesellschaften des Unternehmensrechts sein, die

Förderungswerber können Kooperationen sein, sofern die Kooperationspartner

Was wird gefördert?

Wie wird gefördert?

Die Förderung besteht im Falle innovativer Einzelprojekte bei förderbaren Kosten von mindestens EUR 100.000,00 (Untergrenze) bis max. EUR 500.000,00 (Obergrenze) in einem Zuschuss von 50 % der förderbaren Kosten, im Falle innovativer Kooperationsprojekte beträgt der Zuschuss 70 % der förderbaren Kosten, in beiden Fällen maximal jedoch EUR 200.000,00 (De-minimis-Grenze).

Projektbezogen ist ein Eigenmittelanteil in der Höhe von 30 % bei innovativen Kooperationsprojekten bzw. 50 % bei innovativen Einzelprojekten nachzuweisen.

Die De-minimis-Grenze darf in keinem Fall überschritten werden.

# Teil D: TOP – Restrukturierung

Das Ziel dieser Förderung besteht darin, kleine und – sofern daraus keine unzumutbare Wettbewerbsverfälschung entsteht – mittlere Unternehmen, die wesentliche Angebotsträger der heimischen Tourismuswirtschaft sind und eine langfristige Erfolgschance haben, sich aber in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, mit Hilfe von ideellen und finanziellen Maßnahmen zu unterstützen und ihre wirtschaftliche Stabilität wiederherzustellen. Damit wird nicht nur touristisches Angebot erhalten, sondern auch Beschäftigung gesichert.

Wer wird gefördert?

Physische und juristische Personen und sonstige Gesellschaften des Unternehmensrechts der Hotellerie und Gastronomie, die wesentliche Angebotsträger sind.

Was wird gefördert?

Wie wird gefördert?

Unter- und Obergrenze

Der nächste SOMMER Newsletter für JungunternehmerInnen und GründerInnen erscheint am 01.08.2019

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