Ausfallbonus und Umsatzersatz II jetzt auch für indirekt betroffene Unternehmen beantragbar

22. Feb. 2021

Sehr geehrte Unternehmerinnen und Unternehmer!

Lange haben wir darauf warten müssen, aber jetzt gibt es endlich eine konkrete Richtlinie für den Ausfallbonus und für den Lockdown-Umsatzersatz II für indirekt betroffene Unternehmen. Mit diesen neuen Instrumenten sollen die Liquiditätslücken in betroffenen Betrieben abgedeckt werden, die nicht selbst von einem Betretungsverbot betroffen sind, aber mit geschlossenen Unternehmen einen Großteil ihrer Umsätze machen. Eine Übersicht über die indirekt betroffenen Branchen und die Branchenzugehörigkeit findet ihr hier.

Den neuen Ausfallsbonus können alle Betriebe beantragen, die mehr als 40 % Umsatzrückgang und beim Lockdown-Umsatzersatz keinen Anspruch haben. Das bringt entweder 30 % Umsatzersatz ODER – für alle die den Fixkostenzuschuss 800.000 schon beantragt haben – zumindest 15 % Umsatzersatz. Der Ausfallsbonus kann auch rückwirkend für November/Dezember 2020 geltend gemacht werden.

Einen Antrag für einen Lockdown-Umsatzersatz II können Antragsteller im Zeitraum vom 16. Februar 2021 bis 30. Juni 2021 einreichen, wenn sie in einem der Betrachtungszeiträume zwischen 1. November 2020 und 31. Dezember 2020 indirekt erheblich von den mit den Covid-19-Schutzmaßnahmen- bzw. Notmaßnahmenverordnungen verordneten Einschränkungen betroffen waren.

Hier findet ihr den Musterantrag für den Ausfallsbonus für Jänner 2021 und Infoblätter zum Ausfallsbonus und Umsatzersatz II.

Bitte bestätige uns in einem Email, wenn wir diesen Antrag für dich stellen sollen. Sollte uns eine Spezial-Vollmacht und ein Spezial-Auftragsverhältnis bereits vorliegen, so können wir die Bearbeitung vornehmen.

Wir benötigen von dir eine explizite, schriftliche Bestätigung – entweder mittels ankreuzen der zuständigen Felder im Antrag oder schriftlich im Email – dass du im Jänner 2021 einen Umsatzausfall von mehr als 40 % hattest.

Da wir deine Buchhaltungen nicht vorliegen haben, benötigen wir hier am besten eine Übermittlung deiner Umsätze/Einnahmen für Jänner 2021. Wenn du uns die Zahlen zukommen lässt, bitte um folgendes Format:

  • Eine klare Beschreibung der Umsätze, die du erzielt hast (brutto oder netto, bspw. Take-Away-Umsätze Gastronomie: EUR 3.250,00 netto)
  • Eine klare, schriftliche Bestätigung, dass dein Umsatzrückgang mehr als 40 % betragen hat
  • Eine klare, schriftliche Bestätigung, dass du den Fixkostenzuschuss 800.000, der eine Voraussetzung für diese Antragstellung ist, auch beantragen wirst. Sollten wir den Antrag für den Fixkostenzuschuss 800.000 für dich bereits gestellt haben, entfällt dieser Haken bzw. diese schriftliche Bestätigung.

Ich ersuche um sorgfältiges Durchsehen des Antrages. Entweder druckst du diesen aus und vermerkst hier deine individuelle Unternehmenssituation, oder du fasst uns alle Informationen in einem Email zusammen.

Wie du dir vorstellen kannst, werden sehr viele Daten bei uns eingehen – in diesem Fall ersuche ich, die Anträge sorgfältig vorzubereiten und wir kümmern uns dann um die ordnungsgemäße Abwicklung via Finanz-Online.

Gerade wenn es um die Abfederung von komplexen individuellen Betroffenheiten geht, kann eine Kombinationsmöglichkeit von verschiedenen Unterstützungsmaßnahmen sinnvoll sein. Wir helfen dir gerne dabei, den Überblick zu behalten und die für dich passenden Förderinstrumente zu finden.

Freundliche Grüße,

Mag. Christiane Holzinger und das gesamte Start-up Stars Team

Lebe deinen unternehmerischen Traum. Alles andere übernehmen wir.

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