Horizon 2020 ist das weltweit größte, transnationale Programm für Forschung und Innovation. Die Ziele dieser Förderung sind wettbewerbsstarke Forschungs- und Unternehmensstandorte, innovative Produkte und Dienstleistungen sowie ein vereinfachtes Regelwerk. EinzelforscherInnen, Unternehmen und Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sind zentrale Zielgruppen von Horizon 2020.
Von 2014 bis 2020 steht ein Budget von ca. 75 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Förderquote für „Forschungs- und Innovationsmaßnahmen“ beträgt 100 % der gesamten erstattungsfähigen direkten und indirekten Projektkosten. Die Förderquote für „Innovationsmaßnahmen“ beträgt 70 % der gesamten erstattungsfähigen Projektkosten (100 % für gemeinnützige Organisationen). Für die indirekten Kosten gibt es eine einheitliche Pauschale von 25 % der direkten erstattungsfähigen Kosten (auch für diese Pauschale gilt die Förderquote von 70 bzw 100 %).
Horizon 2020 unterstützt alle Phasen des Innovationsprozesses und bildet einen Rahmen für die folgenden drei Herausforderungen:
Wissenschaftliche Exzellenz
Ziel des Programms: Wissensbasis
Gefördert werden exzellente Wissenschaftler in allen Phasen ihrer wissenschaftlichen Karriere. Man hat sich zum Ziel gesetzt die Vernetzung von Forschenden und die Ermöglichung von Forschungsaufenthalten in anderen Ländern zu fördern. Weiters sollen Forschung, Wissenschaft und Innovation stärker in der Gesellschaft verankert werden und Wissenschaftlern weltweit Forschungsinfrastrukturen zur Verfügung gestellt werden. Folgende vier Förderinstrumente umfasst dieser Schwerpunkt:
- Europäischer Forschungsrat
vergibt individuelle Zuwendungen an exzellente Nachwuchsforschende und etablierte Wissenschaftler mit bahnbrechenden Ideen.
- FET – Künftige und neu entstehende Technologien
Gefördert wird die neuartige und visionäre Grundlagenforschung zur Öffnung neuer Wissenschafts- und Technologiefelder.
- Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen
Diese Maßnahmen haben zum Ziel die Beschäftigungsfähigkeit von Forschern zu erhöhen, junge Talente aus dem Ausland zu holen und die Mobilität von Nachwuchswissenschaftlerinnen und- wissenschaftlern zu fördern.
- Forschungsinfrastrukturen
Vernetzt vorhandene Forschungsinfrastrukturen, ermöglicht dadurch mehr transnationalen Zugang und treibt den Bau von Forschungseinrichtungen und -anlagen von gesamteuropäischem Interesse voran.
Führende Rolle der Industrie
Ziel des Programms: Wachstum
- Dieser Schwerpunkt umfasst die Förderung von grundlegenden und industriellen Technologien:
Unterstützt die Forschung, Entwicklung, Demonstration und Innovationsmaßnahmen in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnologien, Nanotechnologien, Fortgeschrittene Werkstoffe, Biotechnologie und Weltraumforschung.
- Risikofinanzierungen:
Die Zugänge zu Risikokapital werden über eine Kreditfazilität sowie eine Beteiligungsfazilität für Investitionen in riskante Forschungs- und Innovationsprojekte erleichtert.
- Innovationen in KMU:
Unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Projekten und ihrem Übergang zur Marktreife.
Große, gesellschaftliche Herausforderungen
Ziel: Lösung gesellschaftlicher Probleme
Gefördert werden Lösungsansätze für die folgenden sieben Herausforderungen:
- Gesundheit, demografischer Wandel und Wohlergehen;
- Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit, nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, marine, maritime und limnologische Forschung und die Biowirtschaft;
- Sichere, saubere und effiziente Energie;
- Intelligenter, umweltfreundlicher und integrierter Verkehr;
- Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe;
- Europa in einer sich verändernden Welt – integrative, innovative und reflektierende Gesellschaften;
- Sichere Gesellschaften – Schutz der Freiheit und Sicherheit Europas und seiner Bürger.
Weitere Programmelemente von Horizont 2020 sind:
- Verbreitung von Exzellenz und Ausweitung der Beteiligung
- Wissenschaft mit der und für die Gesellschaft
- Europäisches Innovations- und Technologieinstitut
- Gemeinsame Forschungsstelle (Joint Research Centre)
Wer wird gefördert?
Alle Rechtspersonen eines EU-Mitgliedstaats, eines assoziierten Staats oder eines Drittlands (natürliche wie juristische Personen)
Laufzeit: 2014-2020
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