Spielen auch Sie mit dem Gedanken Ihr Unternehmen am internationalen Markt zu etablieren?
Trotz vieler Hürden und eines nicht zu unterschätzenden Risikos, nutzen Österreichische KMU die Möglichkeiten die Ihnen eine Internationalisierung bietet und das, wie im europaweiten Vergleich zu sehen ist, durchaus erfolgreich.
Das Risiko müssen Sie alleine tragen, die finanziellen Last nicht. Darum zeigen wir Ihnen hier zwei attraktive Förderungen für Beratungen, Marketing, Studien und einiges mehr.
1. Internationalisierungsscheck
Mit dem Internationalisierungsscheck werden Unternehmen beim Aufbau von internationalen Geschäftsbeziehungen unterstützt. Ziel dieser Maßnahme ist, neben der Minderung des finanziellen Risikos, die Steigerung von Quantität und Qualität der Markteinstiegsmaßnahmen. Der Fokus liegt auf der Nachhaltigkeit des Markteintritts sowie auf einem ausgewogenen Mix an Aktivitäten.
Voraussetzungen
- Aktives Mitglied der Wirtschaftskammer, der Kammer für ZiviltechnikerInnen sowie für Bildungseinrichtungen
- Seit 1.4.2015 wurde kein Export-Scheck/Internationalisierungsscheck für das gewünschte Zielland ausgezahlt
- Unternehmen mit substanzieller Wertschöpfung in Österreich (Importanteil weniger 75 %)
- „New-to-market“: noch keine regelmäßigen Lieferungen in das Zielland bzw. kein Projekt im Zielland abgeschlossen
- Die De-minimis-Grenze ist nicht überschritten
Förderbare Kosten
- Beratungskosten
- Markteintrittsberatungen im Ausland durch einen im Zielland ansässigen Berater (Deckelung EUR 4.000)
- Rechts- und Steuerberatungskosten im Ausland durch einen im Zielland ansässigen Berater (keine Deckelung)
- Export-Beratung im Inland für Klein- und Mittelunternehmen (KMU) durch ein Incite-zertifiziertes/akkreditiertes österreichisches Export-Beratungsunternehmen (Deckelung EUR 4.000)
- Reisekosten (Deckelung EUR 3.000 im Fernmarkt und EUR 1.500 in Europa)
- Marketingkosten (keine Deckelung)
- Digitalisierungskosten (keine Deckelung)
- Ziellandbezogene Onlinewerbung
- Ziellandbezogene Suchmaschinenoptimierung (SEO)
- Einrichtung/Adaptierung eines Webshops/Website für das Zielland
- Erstellung einer Website ausschließlich für das Zielland (inkl. Ankauf Domains)
- Kosten für Internet-Gütesiegel für das Zielland (Webshop/Website)
- Kosten für die Suche von Influencern bzw. Influencer Kampagnen für das Zielland
- Umfassende Projektbetreuung (UPB) der Aussenwirtschaft Austria zum Thema Online-Werbung für das Zielland
- Veranstaltungskosten (keine Deckelung)
Art der Förderung und Finanzierungsvolumen
Bei dieser Förderung handelt es sich um einen Zuschuss. Max EUR 10.000,00 für den Fernmarkt, max. EUR 5.000,00 für den europäischen Markt (plus EUR 2.000/1.000 Nachhaltigkeits-Bonus oder Bonus für Technologieunternehmen)
Abrechnungsunterlagen müssen bis spätestens 31.03.2021 bei der Wirtschaftskammer eingereicht werden.
2. AWS tec4market
AWS tec4market ist ein Programm zur Technologie-Internationalisierung.
Es handelt sich dabei um einen Zuschuss für spezifische Maßnahmen die zur Internationalisierung österreichischer KMU und mittelständischer Unternehmen mit den Förderungsschwerpunkten Schutzrechte, Studien und Demonstrationsvorhaben beitragen.
Für Wen?
Kleine oder mittlere gewerbliche Unternehmen, mittelständische Unternehmen.
Förderbare Kosten
- Schutzrechtsscreening und Schutzrechtsförderung
- Kosten externer Beraterinnen und Berater sowie Behörden im Zusammenhang mit der Erlangung, Validierung und Verteidigung von Schutzrechten
- Übersetzungskosten im Zusammenhang mit Schutzrechten
- Studienförderung
- Externe Beratungskosten für die Identifizierung, Entwicklung, Vorbereitung und Planung von marktfähigen Investitionsprojekten oder Internationalisierungsvorhaben sowie Kosten begleitender Messungen.
- Der Einsatz von Konsulentinnen und Konsulenten kann insbesondere im Zusammenhang mit wirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Aufgabenstellungen bei der Vorbereitung eines Investitionsvorhabens oder Internationalisierungsvorhabens unterstützt werden.
- Pilot- und Demonstrationsanlagen
- Alle materiellen und immateriellen Investitionskosten im Zusammenhang mit der Errichtung von Pilot- und Demonstrationsanlagen im In- und Ausland
- Kosten von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (insb. Personalkosten, Kosten für Instrumente und Ausrüstung und Kosten für Gebäude und Grundstücke soweit und solange sie für das Vorhaben genutzt werden, Kosten für Auftragsforschung sowie zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten, die unmittelbar durch das Vorhaben entstehen).
Förderbare Projekte
Schutzrechtsscreening und Schutzrechtsförderung
Förderungsfähige Projekte sind Maßnahmen der
- Analyse und Optimierung des Schutzrechtsportfolios und der Schutzrechtsposition des Unternehmens, insbesondere im Hinblick auf die Technologieinternationalisierung
- Beratung zu internationalen Schutzrechtsfragen wie Anmelde- und Durchsetzungsstrategien
- Finanzierung von Schutzrechtskosten
Studienförderung
- Förderbare Projekte sind Maßnahmen der Innovations-beratung und innovationsunterstützende Dienstleistungen wie die Erstellung von:
- wirtschaftlichen Machbarkeitsstudien
- Standortanalysen
- Marktanalysen
- Studien zur Vorbereitung von Internationalisierungs- vorhaben
- Businessplänen
- Konzepten für die Planung und Auslegung von Produktionsanlagen und Produkten
- begleitenden Messungen und Monitoring von österreichischen Best-Practice-Technologieanwendungen im Gebäudebereich
Pilot- und Demonstrationsanlagen
- Die Errichtung von richtungsweisenden Demonstrationsvorhaben und -anlagen, in denen österreichische Technologie zur Anwendung kommt sowie diesbezügliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
Art und Fördervolumen
Die Förderung erfolgt durch Zuschuss und/oder direkte operative bzw. veranlasste Unterstützung durch die AWS.
Schutzrechtsscreening und Schutzrechtsförderung
a) Die AWS analysiert und optimiert das Schutzrechtsportfolio der Antragstellerin bzw. des Antragsstellers.
b) Beratung zu internationalen Schutzrechtsfragen, wie Anmelde- und/oder Durchsetzungsstrategien
Die Förderung besteht in der Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in der Höhe von bis zu 100% für Beratungsdienste externer, insbesondere lokaler, Expertinnen und Experten im Zusammenhang mit Schutzrechtsfragen der Internationalisierung von Technologien, maximal jedoch EUR 20.000,00.
c) Finanzierung von Schutzrechtskosten
Die Förderung besteht in der Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in der Höhe von bis zu 50 % der förderbaren Kosten für die Erlangung, Validierung und Verteidigung von Schutzrechten, maximal jedoch EUR 15.000,00. Der Zuschuss kann nur in Kombination mit der direkten operativen Unterstützung durch die AWS gewährt werden.
Studienförderung
Die Förderungshöhe beträgt bis zu 50 % der externen Beratungskosten, maximal jedoch EUR 100.000,00.
Pilot- und Demonstrationsanlagen
Für Investitionen in Pilot- oder Referenzanlagen wird ein Zuschuss von bis zu 50 % der förderbaren Investitionskosten gewährt.
Kombinationsmöglichkeiten
Diese Förderung ist unter bestimmten Voraussetzungen kombinierbar mit:
- AWS Garantien
Einreichungen sind bis zum 31.12.2019 möglich!
Finanzierungen und Förderungen sind nicht nur ein komplexes, sondern vor allem ein individuelles Thema. Aus diesem Grund stehen wir Ihnen sowohl telefonisch als auch persönlich für ein kostenloses Erstgespräch zur Analyse Ihres Bedarfs zur Verfügung. Um einen guten Finanzierungsplan aufstellen zu können, benötigen wir nicht nur Informationen zur Unternehmensgröße bzw Betriebsphase, sondern auch einen Ausblick darauf was Sie finanzieren möchten.
Sprechen Sie mit uns, bevor Sie mit Ihrem Projekt an den Start gehen.
Es ist mehr förderbar als Sie denken!