Sondernews: Corona Hilfen neu – November 2020

2. Nov. 2020

Sehr geehrte Klientinnen und Klienten,

vergangenes Wochenende habt ihr mit Sicherheit die neuen Regelungen, die von der Regierung verlautbart wurden, den Medien entnommen. Die neuen Maßnahmen sind für unsere Wirtschaft schmerzlich und gefährden zum wiederholten Male die Liquidität unserer Betriebe, aber auch die Arbeitsplätze. Wir haben am Wochenende die Verordnungen im Entwurf geprüft, unsere Chefin ist aktiv in die Bearbeitung eingebunden und hat Feedback zur Umsetzung gegeben.  Sobald wir ganz konkrete Anleitungen und fertige Richtlinien haben, werden wir euch umgehend informieren. Ein paar Informationen haben wir bereits für euch vorbereitet.

Folgende Kurztipps:

  • Bei Detailfragen, ob deine Branche von der Schließung betroffen ist oder nicht, empfehlen wir dir die Wirtschaftskammer in deinem Bundesland anzurufen.
  • Es kommt eine Soforthilfe, die im November für alle geschlossenen Branchen/Betriebe (vor allem Hotellerie, Gastro, Kinos, Freizeitbetriebe etc) 80% der Vorjahresumsätze ersetzt. Diese Verordnung haben wir am vergangenen Wochenende bereits im Entwurf geprüft. Eine einfache und unkomplizierte Beantragung via Finanzonline soll noch in den nächsten 10 Tagen möglich sein. Inkludiert sind auch Gründer des Jahres 2020, die eine pauschale Entschädigung erhalten werden.
  • Die Kurzarbeits-Regelung wird im November noch einmal angepasst; Alle Betriebe, die schließen müssen und auch indirekt Betroffene (Zulieferbetriebe der Gastronomie, Veranstalter und so weiter) bekommen eine adaptierte Version. Alle Unternehmen, die ab 3.11. vom 2. Lockdown unmittelbar betroffen sind, bekommen die Möglichkeit die Anträge nachträglich zu verbessern; sprich die Mindestarbeitsleistung von bisher 30% kann im November auch 0% betragen. Bereits eingereichte Anträge werden angepasst.
  • Die Bestätigung Ihres Steuerberaters (wirtschaftliche Beilage) für den Kurzarbeitsantrag im Zusammenhang mit der behördlichen Schließung im November ist nicht notwendig.
  • Eine rückwirkende Antragstellung zum 1.11.2020 ist für diese Anträge bis Freitag den 20.11.2020 möglich.
  • Für Unternehmen, deren Beschäftigte in der Regelung der Trinkgeldpauschale unterliegen, bekommen in Kurzarbeit eine zusätzlich EUR 100,00 netto Entschädigung.
  • Häufig gestellte Fragen (Tourismus & Freizeit):  https://www.sichere-gastfreundschaft.at/  
  • Zentraler Info-Point ist auch die WKO-Corona-Website: www.wko.at/corona
  • DienstnehmerInnen können bis zu 7 Tage rückwirkend abgemeldet werden.

Zu den Themen Fixkostenzuschuss, Härtefallfonds und weitere COVID-Hilfsmaßnahmen werden wir euch wie gewohnt umgehend auf dem Laufenden halten.

Persönliche Besprechungen werden ab sofort auch wieder reduziert; wir ersuchen um unbedingte Terminvereinbarung.

Natürlich stehen wir für individuelle und konkrete weitere Fragen wie immer auch telefonisch und per Email zur Verfügung!

Wir alle unterstützen euch mit voller Kraft und geben unser Bestes um eure Anliegen so schnell wie möglich zu bearbeiten.

Bleibt gesund,
beste Grüße euer Start-up Stars Team

Lebe deinen unternehmerischen Traum. Alles andere übernehmen wir.

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