Konditionen und Bedingungen für die AWS Überbrückungsgarantie

18. Mrz. 2020

Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer!

Wie Ihr ja bestimmt bereits aus den Medien erfahren habt, hat die Regierung Maßnahmen getroffen um die österreichischen KMUs zu unterstützen. Neben der Möglichkeit der Kurzarbeit werden vom Bund auch Garantien für Betriebsmittelkredite übernommen.

In Zeiten wie diesen, wo viele von Auftragsausfällen und Schließungen betroffen sind, soll die Liquidität des Unternehmens möglichst weiter gegeben sein. Wir haben euch hier eine kurze Übersicht über die Konditionen der „AWS Überbrückungsgarantie im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise“ zusammengestellt.

Wenn ihr die Beantragung der Überbrückungsgarantie in Betracht zieht, stehen wir euch sehr gerne zur Seite: wir besprechen mit euch die Sinnhaftigkeit, die Auswirkungen auf eure aktuelle finanzielle Situation und übernehmen die Abwicklung  – von der Antragstellung, bis zur Abrechnung.

Hier eine Kurzübersicht der Bedingungen und Konditionen der AWS Überbrückungsgarantie:

Wann wird NICHT gefördert?

  • Tourismus- und Freizeitwirtschaft
  • Vermutung des Reorganisationsbedarfs
  • Eigenmittelquote weniger als 8% (bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern nicht relevant)
  • fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre (bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern nicht relevant)
  • bei Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
  • darf nicht zur Umschuldung führen
  • Kreditfinanzierungen unter 6 Monaten

Was wird gefördert?

  • Betriebsmittelfinanzierungen
  • Sicherung und Erweiterung der Liquidität
  • Finanzierung des laufenden Betriebes

Höhe der Garantie

  • bis 80%
  • von 2,5 Millionen pro KMU

Welche Unterlagen sind erforderlich:

  • die drei letzten Jahresabschlüsse (sofern vorhanden)
  • kurze Unternehmensdarstellung
  • Im Idealfall die Zusage der Bank vorbehaltlich einer Garantieübernahme
  • Rating der Bank in Form der einjährigen Ausfallswahrscheinlichkeit
  • Bestätigung der Bank dass das Unternehmen die URG Kriterien nicht erfüllt

Was ist seit gestern anders?

  • Kein Businessplan erforderlich
  • keine Planrechnung erforderlich
  • kein Bearbeitungsentgelt
  • keine Kreditsicherheiten
  • Freiberufliche Tätigkeit garantiefähig
  • Garantien auch für Stundung von bestehenden Kreditlinien verwendbar
  • beschleunigtes Verfahren

Bei Fragen und Unklarheiten könnt ihr euch gerne bei uns melden.

Liebe Grüße und bleibt gesund!

Euer Start-up Stars Team