Die Bundesregierung hat in der heutigen Pressekonferenz erweiterte und umfassende Unterstützungsmaßnahmen vorgestellt: Den Umsatzersatz und den Fixkostenzuschuss II

Der Zuschuss gilt diesmal schon ab 30 % Umsatzausfall, die Berechnung erfolgt linear. Wesentliche Erweiterungen wurden im Katalog aufgenommen. Für Betriebe mit Vorjahresumsätzen unter € 120.000 besteht die Möglichkeit einer Pauschalierung und Gründer können mit einer Planungsrechnung arbeiten. Als Betrachtungszeitraum gilt 15.9.2020 bis 30.6.2021 – ab sofort besteht wesentlich mehr Planungssicherheit!