Die Bundesregierung möchte die entstandenen Härtefälle bei der Privatzimmervermietung durch nicht rückzahlbare Zuschüsse und einem Comeback-Bonus abfedern.

Für Branchen, die für das erste Halbjahr 2021 mit Verlusten rechnen, gibt es auch die Möglichkeit, einen alternativen Antrag, eine sogenannte „pauschale Verlustabgeltung“, zu beantragen.