Lange haben wir darauf warten müssen, aber jetzt gibt es endlich eine konkrete Richtlinie für den Ausfallbonus und für den Lockdown-Umsatzersatz II für indirekt betroffene Unternehmen. abfedern.

Für Branchen, die für das erste Halbjahr 2021 mit Verlusten rechnen, gibt es auch die Möglichkeit, einen alternativen Antrag, eine sogenannte „pauschale Verlustabgeltung“, zu beantragen.